RBO – WohnStättenKontakt

Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft sagen: Was die Organisation tut, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind.

Die RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH beteiligt sich an der Initiative Transparente Zivilgesellschaft. Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur.

Zehn Punkte für die Öffentlichkeit:

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH
Allee der Kosmonauten 23 A
12681 Berlin

Zum 01.01.2017 wurde die Abspaltung der Bereiche Wohnstätten und BFB aus der Schwestergesellschaft RBO – Inmitten gemeinnützige GmbH (vormals RBO Rehabilitationszentrum Berlin-Ost gGmbH, gegründet am 01.01.2000) auf die RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH (vormals GIW - Wohnanlage Mühlenberg gGmbH, Schollene) nach dem Umwandlungsgesetz vollzogen.

Die RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH bietet vielfältige Wohn-, Beschäftigungs- und Unterstützungsangebote für Erwachsene mit Beeinträchtigungen in Berlin-Lichtenberg und angrenzenden Bezirken sowie in Sachsen-Anhalt an acht Standorten an.

Zum Stichtag 31.12.2024 wurden 333 Klientinnen und Klienten betreut.
 

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Organisationszielen

Der Gegenstand der Gesellschaft ist:

  • die Förderung, Führung und Verwaltung von Einrichtungen des Sozialdienstes, der Sozialvorsorge und der sozialen Versorgung
  • die Entwicklung neuer Formen der ambulanten und stationären sozialen Versorgung (im Rahmen dieser Zielstellung soll die Gesellschaft insbesondere tätig werden durch die Übernahme der Trägerschaft und den Betrieb von Einrichtungen der ambulanten und stationären sozialen Betreuung)
  • die Gründung neuer Einrichtungen der ambulanten und stationären sozialen Versorgung, deren Betrieb und die Auswertung der in diesen Einrichtungen anfallenden Ergebnisse
  • die Förderung und der Betrieb von Aus-, Fort-, und Weiterbildung von hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen.

Das Leitbild und die aus dem Leitbild abgeleiteten Unternehmensziele bilden die Leitlinie des Handelns aller Mitarbeiter*innen der RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH. Alle Prozesse und Konzepte orientieren sich an dieser Handlungsleitlinie.

Hier geht es zu unserem Leitbild: Leitbild.

Hier geht es zu unserem Gesellschaftervertrag: Gesellschaftervertrag.
 

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

Die RBO - WohnStätten gGmbH ist aufgrund der Förderung mildtätiger und gemeinnütziger Zwecke steuerbegünstigt. Das Finanzamt hat dies mit dem Freistellungsbescheid vom 28.07.2025 für das Jahr 2023 bestätigt.

Der Freistellungsbescheid für das Jahr 2024 liegt zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor.

Hier geht es zu unserem aktuellen Körperschaftsteuerbescheid: Körperschaftsteuerbescheid.
 

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

Geschäftsführerin:
Beate-Maria Leonhard

Stiftung Rehabilitationszentrum Berlin-Ost:
Vorstand:
Vorsitzender: Florian Demke
Stellvertretende Vorsitzende: Susanne Bindzau
Karl Häring
Heinz-Helmut Meyer
Dr. Walter Pohl

Stiftung RBO – Wir über uns
 

5. Tätigkeitsbericht

Die wirtschaftliche Entwicklung der RBO - WohnStätten gGmbH verlief in 2024 insgesamt positiv. Die Leistungsumsätze aus Betreuungserlösen der Einrichtungen und Dienste sind in 2024 um 3 % auf T€ 25.484 gestiegen.
Wichtiges Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist die Belegung der mit dem Leistungsträger vereinbarten Plätze. Der Personaleinsatz wird entsprechend der Vereinbarungen sichergestellt und gesteuert. Die Einrichtungsleiter und ihre Mitarbeiter gehen sparsam mit den Sach- und Betriebsmitteln um. Die Belegung blieb auch im Jahr 2024 stabil.
Die Schwerpunkte der Angebote liegen im Bereich der Eingliederungshilfe „Wohnen für Menschen mit geistiger, körperlicher und/oder mehrfacher Beeinträchtigung“. Ein wichtiges Ziel der Arbeit ist, die Bewohner*innen in ihren sozialen Kompetenzen zu stärken, so dass sie gut am gesellschaftlichen Alltag teilnehmen können.
Die Leistungsbereiche besondere Wohnformen in den Wohnstätten und BFB (vorher ABFB - Angebot zur Beschäftigung, Förderung und Betreuung) bestehen in der RBO - WohnStätten gGmbH seit dem 01.01.2017 und sind somit seit acht Jahren nach der Spaltung (von Schwestergesellschaft RBO - Inmitten gemeinnützige GmbH) aktiv.

In den Wohnstätten leben Erwachsene mit geistiger Beeinträchtigung und einem komplexen Hilfebedarf, die selbstbestimmt die Assistenz der Fachkräfte und deren Angebote auswählen und wahrnehmen.
Das Leitbild war und ist Grundlage und Zielstellung der Arbeit. Die Begleitung der Bewohner*innen hat zum Ziel, ihre Lebenswelten so zu gestalten, dass Entwicklung möglich ist und ein Höchstmaß an Selbstbestimmung ermöglicht wird.
Die Bewohner*innen der Wohnstätten bestimmen ihre Belange und Wünsche in Gruppengesprächen wie z. B. Ausflüge, interne, jahreszeitenbezogene Feste, Speiseplan, Reisen usw. sowie in Einzelgesprächen unter Einbeziehung der Eltern und Angehörigen individuell mit. Eine weitere Möglichkeit der Mitbestimmung erfolgt über die regelmäßig tagenden Bewohnerschaftsräte.

Neben der Wohnbegleitung organisieren wir für die Bewohner*innen den Besuch von kulturellen Veranstaltungen (z.B. Kino- und Theaterbesuche) sowie Reisen und fördern die sportliche Betätigung. Ebenso nutzen die Bewohner*innen die vielfältigen Möglichkeiten in den inklusiven Begegnungsstätten der RBO - Inmitten gemeinnützige GmbH.
Wir organisieren die Teilhabe am Arbeitsleben und an tagesstrukturierenden Projekten außerhalb der Wohnstätten wie dem trägereigenen Angebot im Beschäftigungs- und Förderbereich (BFB "Remise").

Die Auslastung in den Wohngruppen der Wohnstätten lag zum 31.12.2024 bei 94,12 %. Es gab sechs Todesfälle, zehn Kündigungen und sieben Einzüge/Umzüge von Bewohnern im Laufe des Jahres. Die Kündigungen ergaben sich durch Wunsch der Bewohner in eine andere Wohnform oder wurden durch eine Intensivpflege notwendig. In zwei Fällen waren diese nur zwecks eines unternehmensinternen Umzugs notwendig.
Im BFB gab es vier Aufnahmen. Die Neubelegung erfolgte zur Hälfte aus Einrichtungen der RBO - WohnStätten gGmbH, zur Hälfte von externen Einrichtungen/der Häuslichkeit. Die Gründe für die Kündigung waren verschiedenster Natur und entsprechend den geänderten Bedürfnisse der Besucher.
2024 wurde zwei Bewohnern die Möglichkeit gegeben, ihrem Wunsch nach einem geänderten Wohnumfeld nachzukommen, indem ihnen ein unternehmensinterner Umzug organisiert wurde. Dies wurde im Rahmen der personenzentrierten Arbeit ermöglicht.

Die Ende 2023 begonnenen Planungen zur Umstrukturierung zweier Wohngruppen am Standort der WST Allee der Kosmonauten standen am Ende des Jahres 2024 vor dem Abschluss, sodass die notwendigen Umzüge 2025 umgesetzt werden können.

BFB: Zum Stand 31.12.2024 befanden sich 55 Besucher im BFB. Alle Besucher kamen 2024 in Teilzeit zwischen 6 und 29 Stunden pro Woche. Der Hauptanteil der Besucher kommt aus der WST Allee der Kosmonauten, welche fußläufig vom BFB erreichbar ist. Ein Teil der Besucher kommt aus den anderen Einrichtungen der RBO - WohnStätten wie der Wohnstätte „Janusz Korczak“, Moldaustraße, Eisenacher Straße und des Heimverbundes. Weitere Besucher werden im BFB aus anderen Trägern begleitet oder leben in der Häuslichkeit bei ihren Eltern.

In den nächsten zwei Jahren werden viele Besucher der WST der RBO - WohnStätten ins Rentenalter kommen und die Möglichkeit der Nutzung der Tagesstruktur BFB haben. Damit ist die Stabilität der Besucherzahlen/Belegung perspektivisch gesichert. Dabei sollten sich die Neuaufnahmen auf Besucher in Vollzeit konzentrieren.

In der GIW findet die Tagesstruktur zum einen in den Wohngruppen zum anderen im Haus am Wall statt. Die Maßnahmen werden in Einzel- und Gruppentätigkeiten durchgeführt und beinhalten sowohl Beschäftigung als auch das Trainieren von Motorik und Sensorik.

Nicht für alle Bewohner besteht diese Möglichkeit, täglich gehen fünf bis neun Bewohner abhängig von individuellen Voraussetzungen/Gruppenzusammensetzung in die Tagesstruktur, die von zwei Mitarbeitern begleitet wird. Aus personenzentrierter Sicht wurden in 2023 die Bedarfe hinsichtlich einer geeigneten Tagesstruktur oder eines Werkstattbesuches durch die Wohnstätte geprüft und beantragt. Bisher gab es diese Wahlmöglichkeit für die besondere Wohnform in Sachsen-Anhalt nicht. Leider wurden die Ergebnisse aus der Umstellungsbegutachtung noch nicht wirksam.

In die im Mai 2024 eröffnete ambulant betreute Wohngemeinschaft Seehof in der GIW sind bis Ende des Jahres zwei Bewohner eingezogen. Weitere Einzüge werden durch den hohen Abstimmungsbedarf der Individualvereinbarungen (Kostenübernahmen im Einzelfall) zeitlich enorm verzögert. Ursächlich hierfür sind die seitens der Sozialagentur pausierten Vergütungsverhandlungen im Rahmen der Eröffnung des Leistungsangebotes aufgrund der Kündigung des Rahmenvertrages der Eingliederungshilfe im Land Sachsen-Anhalt.

Die Auslastung der Herberge lag 2024 im Durchschnitt bei ~ 74,00 %. Die maximal möglichen Buchungstage von 3660 im Jahr waren an 2474 Tagen belegt. Nach der Teilnahme an der Arbeitsgruppe der Koordinatoren Teilhabefachdienste Soziales für Eingliederungshilfe nach SGB IX durch Vertreter der RBO - WohnStätten und Klärung von Kostenübernahme-Fragen besteht die Erwartung, dass die Auslastung im Jahr 2025 gesteigert werden kann.

Die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in beiden Landesebenen stagnierte in 2024 weiterhin. Bis zum heutigen Tag gibt es kein klares Finanzierungskonzept für die Assistenzleistungen. Das bereits in 2019 eingeführte Bedarfsermittlungsinstrument „Berliner Teilhabeinstrument“ (TIB) wird durch den Berliner Senat (§ 118 SGB IX) bestimmt und wird bis zum heutigen Zeitpunkt für unsere Leistungsberechtigten nicht angewandt.

In Berlin wurde mit dem Senatsbeschluss Nr. S-1281/2024 vom 06.08.2024 eine fristauslösende Aufforderung zu Anpassungsverhandlungen nach § 59 Abs. 1 SGB X mit Kündigungsandrohung und Fristenbestimmung sowie fristauslösende Aufforderung zur Verhandlungen nach Paragraph 131 Abs. 4 SGB IX an die Vereinigungen der Leistungserbringer in Berlin übermittelt. Noch innerhalb der Frist von sechs Monaten konnte eine Einigung mit dem Land Berlin erfolgen und ein öffentlich-rechtlicher Vertrag für Leistungen der Eingliederungshilfe (SGB IX) in Berlin abgeschlossen werden.

Die Erfassung der Hilfebedarfe erfolgte somit nach dem bisherigen Verfahren. Die Ziel- und Leistungsplanung, die sich aus der Bedarfsermittlung ergibt, wird durch die Teilhabefachdienste erstellt. Hilfekonferenzen, wie sie sich aus der Gesetzeslage ergeben, werden nur sehr selten durchgeführt. Es bleibt abzuwarten, wann in den Ländern die Assistenzleistungen verhandelt und angewendet werden können.

In der GIW in Sachsen-Anhalt erfolgten nur für Neuaufnahmen Bedarfsfeststellungen nach dem neuen Verfahren (ELSA). Zusätzlich treten individuelle Leistungsbeschreibungen in Kraft. Für alle weiteren Klienten kamen die bisherigen Ermittlungsinstrumente für die Hilfebedarfe zur Anwendung. Eine umfassende Umstellung wurde für 2024 in Aussicht gestellt, konnte jedoch durch die Rechtsverordnung nicht durchgeführt werden. Aktuell gibt es eine neue Terminierung für den 01.07.2025.

Leistungserbringer sind nach § 123 Abs. 4 S.1 SGB IX dazu verpflichtet, ihre Leistungen personenzentriert zu erbringen. Die fachliche Ausrichtung und die Veränderungen der Organisationsstrukturen fanden im Sinne der Personenzentrierung statt. Dazu wurden umfangreiche Fortbildungen der Mitarbeiter durchgeführt und es erfolgte eine aktive Auseinandersetzung mit den Leitungen und Stabsstellen zum Leistungskatalog.

Die RBO - WohnStätten gGmbH verfolgt einen prozessorientierten Ansatz in der Qualitätsarbeit. Zum Upgrade auf die DIN EN ISO 9001:2015 wurden die Kernprozesse, Supportprozesse und Managementprozesse identifiziert. Jährlich werden strategische Ziele festgelegt, ausgewertet und Standards für alle Standorte weiterentwickelt. Zur effektiven Umsetzung der Norm ist eine wirksame Dokumentation und deren Lenkung erforderlich. Alle dafür benötigten Dokumente liegen im elektronischen Managementsystem (eMS) zum Abruf bereit. Die Revision ist als laufender Prozess zu bewerten und unterliegt einem Prioritätenranking.

Der Qualitätskreis bestehend aus dem Qualitätsmanagementbeauftragtem, allen Leitern der RBO - WohnStätten gGmbH, den Stabsstellen sowie einem Vertreter der internen Auditoren tagt mehrfach im Jahr. Er dient zur Partizipation, zur Kommunikation und zur Fortentwicklung der Organisationskultur der RBO - WohnStätten gGmbH.
Im Herbst 2024 wurde durch das Qualitätsmanagement eine Primärkundenbefragung durchgeführt. Der Bewohnerschaftsrat wurde zuvor an den Standorten mitbeteiligt, indem die Zustimmung und die Fragebögen mit Hilfe des QMB erarbeitet und vorgestellt wurden. Schwerpunkte in der Bewertung lagen auf dem Wohnumfeld, dem Tagesablauf, der Betreuung und der Mitarbeiterschaft. In der Auswertung wird deutlich, dass Lärm ein erstzunehmendes Problem darstellt. Die Ursachen dafür können in der Gruppengröße, im Freizeitverhalten der Mitbewohner oder in Verhaltensauffälligkeiten in Krisensituationen sein. Lösungsmöglichkeiten werden standortspezifisch in 2025 weiterentwickelt.
 

6. Personalstruktur

Die Personalsituation in den Wohneinrichtungen ist von einer angespannten Marktlage geprägt.
Zum Bilanzstichtag gehörten 351 Mitarbeiter im Vergleich zum Vorjahr von 347 Mitarbeitern zum Unternehmen der RBO - WohnStätten gGmbH. In 2024 verließen 63 Mitarbeiter das Unternehmen und 67 Mitarbeiter begannen ihre Tätigkeit. Die Anzahl der Vollzeitkräfte betrug 182.
Die Personalkosten stiegen von 2023 T€ 17.178 auf T€ 19.195 in 2024 mit 11,7 %. Diese Steigerungen resultieren im Wesentlichen durch die Steigerung durch Stufen- und Lohnsteigerungen im Paritätischen Entgelttarifvertrag von Sachsen-Anhalt (durchschnittlich 9 % laut Einigungspapier), durch durchschnittlich 8 % Lohnsteigerung im hauseigenen PET in Berlin sowie durch die Auszahlung einer Inflationsausgleichsprämie an alle Mitarbeiter (T€ 798), die in voller Höhe erstattet wurde.
Die Voraussetzung, dass die Personalkostensteigerungen vollständig weitergegeben werden, wurde für die Berliner Einrichtungen der RBO - WohnStätten gGmbH erfüllt.
Die Ausfallquote der Mitarbeiter infolge Erkrankung lag 2024 bei 9,74 % und blieb somit auf dem Vorjahresniveau (9,96 %).
Personalengpässe wurden vorwiegend durch das Springerteam und nachrangig durch externe Personalleasingfirmen ausgeglichen. Die Personalleasingkosten 2024 lagen bei T€ 99 im Vergleich zum Vorjahr mit T€ 129. Die Tendenz zeigt gegenüber den letzten Jahren wieder eine Kostenreduzierung, die vor allem durch den weiterhin forcierten Fachkräfteaufbau begründet wird.

Notwendige Voraussetzung für unseren Unternehmenserfolg sind kompetente Mitarbeiter*innen. Die Grundlage wird durch eine konsequente Qualifizierung aller Mitarbeiter*innen und Führungskräfte geschaffen. Die Anforderungen an die einzelnen Personen werden in Tätigkeitsbeschreibungen definiert.
 

7. Angaben zur Mittelherkunft

Die RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft, die ihre wesentlichen Betreuungstätigkeiten in Berlin durchführt. Grundlage der Durchführung der Leistungsangebote der RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH sind die jeweiligen mit dem Land Berlin und Sachsen-Anhalt geschlossenen Vereinbarungen gem. § 75 Abs. 3 SGB XII.
Die Erlöse aus Betreuungsleistungen konnten in 2024 nur um T€ 746 auf T€ 25.484 (Vorjahr 2023: T€ 24.738) gesteigert werden, insbesondere, weil im Wesentlichen nur pauschale Kostensatzverhandlungen stattgefunden haben, u. a. entstand damit eine Lücke von T€ 1.700 bei den Personalkosten.

Die sonstigen Einnahmen der RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH i.H.v. T€ 971,1 (2023: T€ 421,4) resultieren:

  • aus eine Inflationsausgleichsprämie (T€ 797,5)
  • aus Lohnkostenzuschüssen und –Erstattungen (T€ 91,3) und sonstigen Erstattungen, Zuschüssen einschließlich Spenden (T€ 36,2)
  • aus periodenfremden Erlösen (T€ 46,1)

Bericht des Prüfers 2024

Bilanz 2024
 

8. Angaben zur Mittelverwendung

Die RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH unterzieht sich regelmäßigen externen Jahresabschlussprüfungen und wird als mittelgroßes Unternehmen gem.§ 267 (2) HGB lückenlos vom zuständigen Finanzamt hinsichtlich seiner gemeinnützigen Mittelverwendung überprüft.
Wichtiges Kriterium der Wirtschaftlichkeit ist die Belegung der mit dem Leistungsträger vereinbarten Plätze. Die Einrichtungsleiter*innen und ihre Mitarbeiter*innen gehen sparsam mit den laufenden Sach- und Betriebsmitteln um.
Die Aufwendungen für das Personal (Lohn und Gehalt) betrugen in 2024 T€ 19.195 (2023 T€ 17.178). Die Personalkostenquote lag damit bei 75 % (2023: 68 %) in Bezug auf die Gesamtbetreuungsleistung. Insgesamt fielen bezogene Leistungen im Materialaufwand in Höhe von T€ 168 an, davon Personalleasingkosten T€ 99 (2023: T€ 129) und T€ 69 (2023: T€ 80) für die Außenarbeitsplätze der Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Die weiteren sonstigen Betriebsaufwendungen betrugen in 2024 T€ 6.302 (2023 T€ 6.405) und beinhalten im Wesentlichen Mieten und Betriebskosten (T€ 1.665, Vorjahr T€ 1.647), Instandhaltungen und Reparaturen (T€ 605, Vorjahr T€ 599), Dienstleistungsumlagen für u.a. Rechnungswesen, Personalverwaltung und EDV (T€ 723, Vorjahr T€ 647), Reinigung und andere Dienstleistungen (T€ 998, Vorjahr T€ 874), Verwaltungskosten und Bürobedarf (T€ 240, Vorjahr T€ 236) sowie Betreuungsaufwand und Beköstigung mit T€ 688 (Vorjahr T€ 660).
Zudem erfolgten im Geschäftsjahr 2024 Zuwendungen von insgesamt T€ 735 an die Gesellschafterin, die das Ergebnis entsprechend gemindert haben (Vorjahr T€ 800).

Die Instandhaltungsmaßnahmen erfolgten zum überwiegenden Teil auf der Grundlage vereinbarter Investitionsplanungen in Verantwortung der Einrichtungsleiter und in Kooperation mit dem Bereich Objektverwaltung der RBO - Zentrale Dienste & Beratung gGmbH und betrugen T€ 605. In Bezug zum Vorjahr (T€ 599) blieben diese auf dem gleichen Niveau.

In 2024 wurden weitere Bäder- und Sanitärbereiche der Wohneinrichtungen saniert. In der Allee der Kosmonauten 23 A wurden diese mit einem Kostenaufwand von T€ 49 instandgesetzt. Es wurden hier weiterhin Feuer- und Brandschutztüren für T€ 21 eingebaut. Darüber hinaus wurden in der Einrichtung in der „Moldaustraße“ (T€ 55) und in der Allee der Kosmonauten 23 A (T€ 48) für umfangreiche Heizungs- und Elektroarbeiten investiert. Größere Einzelmaßnahmen waren u. a. in der Allee der Kosmonauten 23 A die Reparatur der Lüftungsanlage mit T€ 13 und in der Wohnstätte Eisenacher Straße erfolgte die Instandsetzung eines Duschbades i.H.v. T€ 8.

Darüber hinaus gab es eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen an weiteren Gebäudeteilen sowie Malerarbeiten und andere Schönheitsreparaturen in Einrichtungen. Alle planmäßigen Wartungen und Prüftermine technischer und betriebserforderlicher Anlagen wurden soweit möglich realisiert und die ggf. festgestellten Mängel behoben.

Das Jahresergebnis 2024 beträgt T€ 583.

Gewinn- und Verlustrechnung 2024


9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit

Es besteht die umsatzsteuerliche Organschaft zur Stiftung Rehabilitationszentrum Berlin-Ost, Berlin.
Die Stiftung Rehabilitationszentrum Berlin-Ost, Berlin, ist 100%ige Mutter der RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH, Berlin.

Weitere Tochtergesellschaften im Stiftungsverbund sind:
RBO - Inmitten gemeinnützige GmbH, Berlin
RBO - Zentrale Dienste & Beratung gemeinnützige GmbH, Berlin
LWB - Lichtenberger Werkstatt für Behinderte gemeinnützige GmbH, Berlin
LIDIS Dienstleistungsgesellschaft mbH, Berlin (LIDIS; über die LWB)
LBD - Lichtenberger BetreuungsDienste gemeinnützige GmbH, Berlin
RBO - Mensch und Pferd gemeinnützige GmbH, Berlin

Die RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH ist Mitglied im Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Berlin e. V. und Sachsen-Anhalt e. V. Aktiv beteiligt sich die RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH im Aktionsbündnis von Trägern der Behindertenhilfe Berlin „Blaues Kamel“. Die RBO – WohnStätten gemeinnützige GmbH kooperiert im Bereich Sport mit der SG Rehabilitation Berlin-Lichtenberg und arbeitet eng mit Special Olympics Deutschland e.V. zusammen.

10. Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

Die RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH hat in 2024 Umsatzerlöse i. H. v. T€ 25.627 erzielt auf der Grundlage von Leistungsverträgen, die sie mit den Trägern der Eingliederungshilfe in den Ländern Berlin und Sachsen-Anhalt geschlossen hat. Die Leistungsträger sind v.a. die Bezirksämter im Land Berlin sowie die Sozialagentur in Sachsen-Anhalt. Die sonstigen Erlöse und betrieblichen Erträge (gesamt T€ 971) sind von untergeordneter Bedeutung und stammen aus Kostenerstattungen der Arbeitsagentur, Krankenkassen, Versicherungen etc. und ähnlichem.