Betriebliche Altersvorsorge
Damit es auch nach dem Berufsleben zur wohlverdienten und unbesorgten Rente kommt, bietet die RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH für alle Mitarbeiter*innen, die ein unbefristetes Arbeitsverhältnis haben eine freiwillige betriebliche Altersversorgung in Kooperation mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.V. (VBLU) an.
Die Altersvorsorge besteht aus 3 Säulen. Neben der gesetzlichen und privaten Rentenversicherung gehört auch die Betriebliche Altersversorgung dazu. Die RBO - WohnStätten gemeinnützige GmbH hat sich für eine VBLU-Direktversicherung in Form einer Entgeltumwandlung entschieden.
Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf betriebliche Altersversorgung ergibt sich aus dem Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
Die Entgeltumwandlung kann mit einer arbeitnehmer- und arbeitgeberfinanzierten Vereinbarung erfolgen. Das heißt, der*die Arbeitnehmer*in zahlt 0,5 % seines*ihres monatlichen Bruttogehaltes und der Arbeitgeber zahlt 2,8 % des Arbeitnehmer*in-Brutto in die Direktversicherung ein. Diese Beträge sind steuer- und sozialabgabenfrei. Darüber hinaus besteht zusätzlich die Möglichkeit, eine nur arbeitnehmerfinanzierte Vereinbarung mit einem von dem*der Mitarbeiter *in festgelegten Monatsbetrag abzuschließen.
Der erworbene Anspruch kann dann zum Rentenantritt entweder als einmalige Kapitalleistung oder als monatliche Rente ausgezahlt werden. Die Betriebliche Altersversorgung erhalten die Mitarbeiter*innen neben ihren gesetzlichen Rentenansprüchen.